Eine Änderung der Straßenbeitragssatzung ist lt. Kommunalabgabengesetz in Hessen möglich.
Mit Einbringung des Antrag der SPD vom 31.08.2011 und Beschluss des Landtag zur Änderung des KAG im Jahr 2012, können Gemeinden eine entsprechende Satzung einführen oder ändern.
Um eventuelle Vor-oder Nachteile zu eruieren, hat die Stadtverwaltung die Mandatsträger zu einer interfraktionellen Sitzung eingeladen.
Ziel ist es, eine Lösung zur Entlastung der von Straußenausbaumaßnahmen betroffenen Grundbesitzer zu finden, die durch einmalige hohe Beiträge entstehen.
Trotz vieler Informationen aus Gemeinden, die die wiederkehrenden Straßenbeiträge eingeführt haben, sollen die Auswirkungen auf Großalmerode und die Ortsteile aufgezeigt werden und für die Mandatsträger Klarheit über die Kostenverteilung bringen.
„Wir sind offen für Änderungen die die Grundbesitzer entlasten, uns und das betrifft auch mich, muss klar sein, billiger wird’s für jeden Zahlungspflichtigen und für die Stadt sicher nicht.“

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