Großalmerode. Die Stadt Großalmerode steht zwar zu ihrer grundsätzlichen Entscheidung für das Projekt an den Hausfirsten im Kaufunger Wald, sieht jedoch Gefahren für das Grund- und Trinkwasser in ihrem Einzugsbereich.

Weil die Bedenken der Tonstadt im Genehmigungsverfahren nicht berücksichtigt worden seien, geht man nun auf Konfrontationskurs zum Regierungspräsidenten in Kassel.

Mit großer Mehrheit verabschiedeten die Stadtverordneten bei ihrer Sitzung am Donnerstagabend in Trubenhausen eine eilige Tischvorlage. Sie besteht aus drei Punkten: • Von einer Klageerhebung gegen die Genehmigung für Bau und Betrieb von zehn Windrädern wird Abstand genommen. Zunächst. • Die wasserschutzrechtlichen Bedenken, die ein Karlsruher Experte begutachtet hatte, sollen jedoch näher untersucht werden. Eine Klage sei in Aussicht zu stellen. • Eine Antwort zum vorliegenden Sondernutzungsantrag des Projektbetreibers HSE soll wegen der Bedenken zurückgestellt werden.

Der Beschluss wurde bei einer Enthaltung aus der WG-Fraktion nach kurzer Diskussion gefasst. Parallel dazu hat Bürgermeister Andreas Nickel (SPD) in einem Schreiben an das Regierungspräsidium mit Datum vom Donnerstag sein Unverständnis darüber ausgedrückt, dass den Bedenken der Stadt nicht Rechnung getragen worden sei. Nickel beruft sich auf das Bundesbaugesetz.

Danach liege eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn ein Projekt schädliche Umwelteinwirkungen hervorruft.

Der von der Stadt beauftragte Gutachter Prof. Dr. Hötzl komme in einer ersten Bewertung zu dem Ergebnis, dass die Trinkwasserschutzzone II auf 500 bis 800 Meter ausgedehnt werden müsse. Die geplante Zuwegung zur Windkraftanlage – und das ist der Kritikpunkt aus Großalmerode – verlaufe durch die Wasserschutzzone II. In einer solchen seien jegliche Eingriffe und bauliche Veränderungen verboten. Das Befahren des Weges mit Schwerlastfahrzeugen bilde ein hohes Gefährdungspotenzial.

Die Stadt, so heißt es abschließend, werde auf der Grundlage des Gutachtens eine Überprüfung der Schutzzone II beantragen. Sie behält sich weitere Rechtsmittel vor.

Thema der Stadtverordneten war auch der Windpark Kreuzstein. Dazu wollen die Gremien eine Stellungnahme erarbeiten, die am 11. Dezember verabschiedet werden soll. Fristende im Rahmen des Verfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist der 14. Dezember. (wke)

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